"Anspruch auf die Pr?mienverbilligung Einen Anspruch auf die Pr?mienverbilligung in der Schweiz haben Menschen, deren wirtschaftliche Verh?ltnisse bescheiden sind. Dieser Personenkreis muss nicht die vollen Pr?mien bei der Krankenka??e zahlen. Liegt das Einkommen Ihres Haushalts unter der gesetzlich festgelegten Grenze, so haben auch Sie einen Anspruch auf Pr?mienverbilligung bei der Krankenka??e. Was Sie bei der Antragstellung auf Pr?mienverbilligung beachten sollten und wann Sie ?berhaupt einen Antrag auf Pr?mienverbilligung stellen k?nnen, haben wir f?r Sie zusammengefasst. Wussten Sie ?brigens, dass es sich lohnt, einen Krankenkassenvergleich anzustellen? Durch geschickte Vergleiche der verschiedenen Krankenkassen l?sst sich so einiges an Pr?mien einsparen."
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