Die dritte S?ule der Altersversorgung wird durch eine gebundene Vorsorge (3a) erg?nzt. Durch F?rdergelder des Bundes wird diese gebundene Vorsorge unterst?tzt. Ihre Beitr?ge hierf?r sind steuerbeg?nstigt. Die Vorsorgeformen (BVV3) sind rechtlich geregelt, das heisst nur bestimmte L?sungen sind anerkannt. Das in S?ule 3a angesparte Kapital ist nur f?r die Altersversorgung bestimmt und somit zweckgebunden. Der Gesetzgeber sieht jedoch Ausnahmen vor, um das Geld f?r definierte Zwecke vorzeitig zu beziehen. Es sind insgesamt nur zwei Vorsorgeformen zugelassen.
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